Fördermitgliedschaften beim CVJM Siegburg e.V.

Als gemeinnütziger Verein finanzieren wir alle Aktivitäten rund um unsere Kinder- und Jugendfreizeiten selbst. Das heißt, dass z.B. die (Jahres)Miete unserer Lagerhalle, die anteiligen Kosten für Materialbeschaffung, der Unterhalt unseres „Bullis“ usw. im Wesentlichen aus den Einnahmen der Ferienfreizeiten incl. Zuschüssen, Mitgliedsbeiträgen und Spenden finanziert werden. Beim CVJM Siegburg e.V. arbeiten ausschließlich ehrenamtliche Mitarbeiter:innen über das gesamte Jahr daran unseren „Teilis“ im Sommer ein unvergessliches Ferienerlebnis zu bieten. Niemand von uns erhält für sein Engagement finanzielle Zuwendungen, im Gegenteil unterstützen wir, je nach persönlichen Möglichkeiten, unseren „Zefim“ auch durch private Mittel.

Das macht die finanzielle Planung übers Jahr und darüber hinaus aber nicht einfacher, da wir nie genau wissen, wer uns im laufenden Jahr mit welchem Betrag unterstützt. Um mehr Planungssicherheit für anstehende Investitionen, wie Materialanschaffungen, Mitarbeiteraus- und Fortbildung, etc. zu erhalten, haben wir daher auf der Jahreshauptversammlung 2019 beschlossen, Fördermitgliedschaften einzuführen und diese Sonderform der Mitgliedschaft auch bereits in unserer Satzung verankert.

Fördermitglieder sind keine stimmberechtigten Mitglieder (Natürlich freuen wir uns aber über jedes Fördermitglied, das sich aktiv am Vereinsleben beteiligen möchte), sondern unterstützen den CVJM Siegburg e.V. mit einem jährlichen Geldbetrag in selbstgewählter Höhe. Selbstverständlich kann darüber eine Spendenbescheinigung zur Vorlage beim zuständigen Finanzamt ausgestellt werden.

Mangels Personalressourcen sind wir bestrebt, den Verwaltungsaufwand so gering wie möglich zu halten. Wir bitten daher alle künftigen Fördermitglieder um Verständnis, dass wir die Beiträge der Fördermitglieder ausschließlich per SEPA - Lastschriftmandat einziehen können.

Der Beitrag wird jeweils zum Jahresbeginn für das laufende Kalenderjahr in voller Höhe mittels beiliegendem SEPA - Basis - Lastschriftmandat entrichtet, erstmals zu Beginn der Fördermitgliedschaft. Damit der Beitrag steuerlich geltend gemacht werden kann, kann auf Wunsch eine Spendenbescheinigung ausgestellt werden. Bitte wenden Sie sich diesbezüglich an vorstand@cvjm-siegburg.de.

Die Satzung liegt zur Einsicht im Vereinshaus Jägerstraße 45 - 47 aus und kann darüber hinaus auch hier heruntergeladen werden.

Die Fördermitgliedschaft verlängert sich jeweils um ein weiteres Jahr, wenn sie nicht schriftlich mit Frist von vier Wochen zum Jahresende gekündigt wird.

Für Rückfragen oder Anregungen steht Ihnen als Ansprechpartner Fördermitgliedschaften Kai Decker-Conradi gerne zur Verfügung.